Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gastro Business School GmbH

 

Teil I – Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Gastro Business School GmbH, Fernsicht 6, 22301 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 190691, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Kemal Üres und Joachim Priessnitz (nachfolgend „GBS“, „wir“ oder „uns“) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Kunde“).

(2) Die GBS bietet Bildungs-, Coaching- und Beratungsleistungen für Unternehmer und Führungskräfte der Gastronomiebranche an. Vertragspartner können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, die die Leistungen für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke in Anspruch nehmen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die GBS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Leistungsgegenstand

Die GBS erbringt Leistungen im Bereich der gastronomischen Unternehmensberatung sowie der Aus- und Weiterbildung. Das Leistungsangebot der GBS gliedert sich in verschiedene Produktlinien, die jeweils unterschiedliche inhaltliche, methodische und organisatorische Schwerpunkte abdecken (z. B. Grundlagenausbildung, Online-Coaching mit Software-Bereitstellung, vertiefende Weiterbildung mit persönlicher Betreuung, thematische Einzelprogramme).

Die einzelnen Produktlinien werden von der GBS unter eigenen Produktbezeichnungen geführt. Die GBS ist berechtigt, ihr Produktportfolio jederzeit zu erweitern, anzupassen, umzubenennen oder einzelne Produktlinien einzustellen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit und der Preis ergeben sich jeweils aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung des gebuchten Produkts sowie aus der individuellen Vereinbarung mit dem Teilnehmer.

(3) Die Leistungen der GBS umfassen je nach gebuchtem Produkt insbesondere:

  • Bereitstellung digitaler Lerninhalte (Videos, Skripte, Templates, Arbeitsblätter) über die Lernplattform Learningsuite
  • Teilnahme an regelmäßigen Live-Calls und Gruppen-Coachings
  • Individuelle Betreuung durch einen Gastro Success Manager (GSM), sofern im jeweiligen Produkt vorgesehen
  • Zugang zum Expertennetzwerk der GBS und zu expertenmoderierten Fachformaten
  • Teilnahme an Präsenzveranstaltungen und Seminaren, sofern gebucht

(4) Die GBS schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Insbesondere schuldet die GBS nicht den unternehmerischen Erfolg des Teilnehmers, nicht die Erreichung bestimmter Umsatz- oder Ertragsziele und nicht den Bestand oder die Rentabilität des Gastronomiebetriebs des Teilnehmers.

(5) Die GBS ist berechtigt, zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und freie Mitarbeiter (insbesondere externe Experten, Trainer und Coaches) einzusetzen.

§ 3 Abgrenzung zu Rechts-, Steuer- und sonstiger Fachberatung

(1) Die Leistungen der GBS stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung dar.

(2) Informationen und Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen, arbeitsrechtlichen, hygiene- oder lebensmittelrechtlichen Themen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen nicht die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen Fachberater.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, in allen rechtlichen, steuerlichen, hygiene- und lebensmittelrechtlichen Fragen eigenverantwortlich qualifizierten Fachrat einzuholen. Eine Haftung der GBS für Schäden, die aus der Umsetzung allgemeiner Hinweise in diesen Bereichen entstehen, ist nach Maßgabe von § 11 dieser AGB ausgeschlossen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website der GBS, in Broschüren, Werbeanzeigen oder innerhalb von Webinaren stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der GBS kann schriftlich, in Textform (E-Mail, Online-Formular) oder mündlich (Telefon, Videokonferenz) geschlossen werden. Bei mündlichem Vertragsschluss erhält der Teilnehmer die wesentlichen Vertragsinhalte im Nachgang in Textform.

(3) Die GBS ist berechtigt, Telefonate und Videokonferenzen, die dem Vertragsschluss dienen, zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Der Teilnehmer wird vor Beginn der Aufzeichnung darauf hingewiesen und willigt durch Fortsetzung des Gesprächs in die Aufzeichnung ein.

(4) Die GBS ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Teilnehmers anzunehmen. Kommt kein Vertrag zustande, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Preise ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Teilnehmer.

(2) Die GBS bietet die folgenden Zahlungsmodelle an:

  • Einmalzahlung: Der gesamte Vergütungsbetrag wird mit Vertragsschluss fällig
  • Ratenzahlung: Zahlung in monatlichen Teilbeträgen nach vereinbartem Zahlungsplan

(3) Der Teilnehmer ist bei Ratenzahlung verpflichtet, der GBS ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die einzelnen Raten werden zum jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin eingezogen.

(4) Gerät der Teilnehmer bei Ratenzahlung mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug, ist die GBS berechtigt, den gesamten noch ausstehenden Restbetrag sofort fällig zu stellen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch der GBS für die Gesamtlaufzeit bleibt unberührt.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die GBS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

(6) Der Teilnehmer erhält eine ordnungsgemäße Rechnung in elektronischer Form per E-Mail.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Produkt und ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Die GBS bietet Produkte mit unterschiedlichen Laufzeitmodellen an, insbesondere:

  • Produkte mit fester Laufzeit (z.B. 6 oder 12 Monate)
  • Produkte mit einmaligem Kauf und zeitlich befristetem Plattformzugang
  • Kombinationen der vorgenannten Modelle

(2) Die Leistungen der GBS stellen Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB dar, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der GBS und dem Teilnehmer voraussetzen. Die Annahme eines Teilnehmers bedingt, dass die GBS für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechende personelle Kapazitäten (insbesondere Betreuung durch Gastro Success Manager, Experten-Sessions und Plattformzugänge) blockiert und exklusiv für den Teilnehmer bereithält. Aus diesem Grund wird das Recht zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 BGB hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

(4) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch die GBS liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Teilnehmers nach Maßgabe des § 5 Abs. 4
  • Verstoß gegen die Regelungen zum Nutzungsrecht und Account-Sharing (§ 8)
  • Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Weitergabeverbot (§ 9)
  • Wiederholtem unangemessenem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Experten oder Mitarbeitern der GBS
  • Verleumdung oder Rufschädigung der GBS, ihrer Geschäftsführer oder verbundener Unternehmen

(5) Im Fall der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch die GBS bleibt der Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit bestehen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der GBS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1) Der Erfolg der Leistungen der GBS hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Teilnehmers ab. Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere:

  • Die bereitgestellten Lerninhalte eigenverantwortlich zu bearbeiten
  • An vereinbarten Live-Calls und Coaching-Terminen pünktlich und vorbereitet teilzunehmen
  • Für die Erbringung der Leistung erforderliche Informationen und Unterlagen (z.B. Kennzahlen, BWA, Speisekarten, Betriebsdaten) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen
  • Termine mit dem Gastro Success Manager einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen

(2) Erfüllt der Teilnehmer seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich die Leistungsfrist der GBS entsprechend. Die Vergütungspflicht des Teilnehmers bleibt unberührt. Nicht wahrgenommene Termine oder Coaching-Einheiten verfallen.

(3) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen frei von Rechten Dritter sind und deren Weitergabe an die GBS zulässig ist.

§ 8 Nutzungsrechte und Zugangsdaten

(1) Die GBS räumt dem Teilnehmer für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Mitgliederbereich (Learningsuite) bereitgestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die persönliche Nutzung durch den Teilnehmer zum Zweck der vertraglich vereinbarten Aus- und Weiterbildung.

(2) Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten (insbesondere Videos, Skripte, Templates, Arbeitsblätter, Tools, Datenbanken, Grafiken und Präsentationen) stehen ausschließlich der GBS oder deren Lizenzgebern zu.

(3) Dem Teilnehmer ist insbesondere untersagt:

  • Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte
  • Die gewerbliche Nutzung oder Weiterverwertung der Inhalte außerhalb des eigenen Gastronomiebetriebs
  • Die Nutzung der Inhalte zur Erstellung konkurrierender Bildungs- oder Beratungsangebote
  • Das Auslesen, Kopieren oder Scrapen der Lernplattform mit automatisierten Mitteln

(4) Die Nutzung der Zugangsdaten durch fest angestellte Mitarbeiter des Teilnehmer-Betriebs ist genehmigungsfähig, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GBS. Pro Betrieb ist grundsätzlich nur ein Teilnehmer-Account vorgesehen, sofern nicht ein Team- oder Mehrplatz-Tarif vereinbart wurde.

(5) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der Absätze 3 und 4 verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren konkrete Höhe im billigen Ermessen der GBS nach § 315 BGB festgesetzt und im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen der Live-Calls, Gruppen-Coachings und Community-Formate tauschen Teilnehmer unternehmerische Informationen aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der GBS-Programme bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Teilnehmer, der GBS, ihrer Experten und verbundener Unternehmen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt waren oder ohne Zutun des Teilnehmers werden, die dem Teilnehmer bereits vor der Offenlegung bekannt waren, oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung erforderlich ist.

§ 10 Verhaltensregeln und Community-Richtlinien

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit anderen Teilnehmern, Experten, Gastro Success Managern und Mitarbeitern der GBS. Dies gilt sowohl innerhalb der digitalen Plattformen (Learningsuite, Zoom, Videokonferenzen) als auch bei Präsenzveranstaltungen.

(2) Insbesondere untersagt sind:

  • Beleidigende, diskriminierende, rassistische, sexistische oder sonstige herabwürdigende Äußerungen
  • Unerwünschte Werbung oder systematische Akquise anderer Teilnehmer
  • Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Inhalten aus internen Formaten (Live-Calls, Zoom, Community) außerhalb der GBS
  • Störungen des regulären Ablaufs von Live-Calls, Seminaren und Gruppenformaten

(3) Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verhaltensregeln behält sich die GBS vor, den Teilnehmer nach vorheriger Verwarnung vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Formaten, der Community oder der Gesamtheit der Leistungen auszuschließen. Der Vergütungsanspruch der GBS bleibt unberührt.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere bei strafrechtlich relevantem Verhalten oder erheblicher Rufschädigung der GBS) ist die GBS berechtigt, den Teilnehmer ohne Vorwarnung auszuschließen und den Vertrag gemäß § 6 Abs. 4 außerordentlich zu kündigen.

§ 11 Haftung

(1) Die GBS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GBS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiterhin haftet die GBS unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für übernommene Garantien.

(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die GBS beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der GBS ausgeschlossen.

(4) Die GBS haftet insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Teilnehmer-Betriebs, für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Umsatzsteigerungen oder sonstige mittelbare Schäden, die auf der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der im Rahmen der Leistungen vermittelten Inhalte beruhen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der GBS, insbesondere der externen Experten und Coaches.

§ 12 Datenschutz

(1) Die GBS verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung der GBS, die unter https://gastrobusinessschool.com/datenschutz/ abrufbar ist.

(2) Im Rahmen der Leistungserbringung kann die GBS Einblick in betriebsbezogene Daten des Teilnehmers erhalten (z.B. BWA, Umsatzzahlen, Personaldaten, Kundenlisten). Der Teilnehmer ist verpflichtet, personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Mitarbeiter und Kunden) vor Weitergabe an die GBS zu anonymisieren oder eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Weitergabe zu schaffen.

(3) Der Teilnehmer willigt in die Aufzeichnung von Live-Calls zu Dokumentations-, Qualitätssicherungs- und Schulungszwecken ein. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich innerhalb der Mitgliederplattform und nur für teilnehmende Kunden bereitgestellt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 13 Teilnahme an Präsenzveranstaltungen

(1) Soweit der Teilnehmer die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, Seminaren oder Events der GBS gebucht hat, ist die Buchung verbindlich. Die GBS bestätigt die Buchung in Textform.

(2) Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Der Teilnehmer hat den wichtigen Grund nachzuweisen. Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50 % der Teilnahmegebühr
Weniger als 6 bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn75 % der Teilnahmegebühr
Weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn100 % der Teilnahmegebühr

(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der GBS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Teilnehmer kann nach vorheriger Zustimmung der GBS einen Ersatzteilnehmer benennen.

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Die GBS geht Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht dem Teilnehmer nicht zu.

(2) Der Teilnehmer bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der GBS und dem Teilnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die GBS ist berechtigt, den Teilnehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Formklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

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